AGB

Letzte Änderung: November 2025

Allgemeine Geschäfstbedingungen

1. Geltungsbereich 

a) Die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (zukünftig nur noch „AGB“ genannt) gelten für Rechtsgeschäfte zwischen Samuel Lasnik als Einzelunternehmer (im Geschäftsverkehr handelnd unter „Lasnikproduction“ sowie der Marke „LQAL.io“; zukünftig kurz „lasnikproductions“ genannt) und dessen Kunden. 

b) Diese AGB sind ausschließlich auf Unternehmen anwendbar, sohin im Bereich B2B. 

c) Von diesen AGB abweichende Bedingungen oder AGB des Kunden haben keine Gültigkeit, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich zwischen lasnikproductions und dem Kunden vereinbart wurden.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsstandards 

a) lasnikproductions erbringt für den Kunden Dienstleistungen zur Generierung von qualifizierten Kontakten über digitale Plattformen. 

b) Der genaue Leistungsgegenstand wird im jeweiligen Angebot festgelegt. Je nach Vereinbarung schuldet lasnik productions entweder:

  • Performance-Leistung: Die Lieferung einer definierten Anzahl von qualifizierten Terminen oder Leads auf Guthabenbasis.Der Kunde erwirbt ein Guthaben für eine bestimmte Anzahl an diesen Ergebnissen (Termine oder Leads).
  • Ein Termin gilt als erbracht, wenn er im Kalender des Kunden gebucht wurde und die Kriterien erfüllt.
  • Ein Lead gilt als erbracht, wenn die validierten Kontaktdaten an den Kunden übermittelt wurden. 
  • Laufende Betreuung (Retainer): Die kontinuierliche Verwaltung und Optimierung von Werbekampagnen gegen monatliches Fixhonorar. 

c) Definitionen der Ergebnisse:

  • Qualifizierten Terminen: Fertig gebuchte Gesprächstermine im Kalender des Kunden.
  • Vorqualifizierten Leads: Übermittlung von Kontaktdaten kaufinteressierter Personen, die vorab nach definierten Kriterien gefiltert wurden. Die Leistung umfasst die technische Einrichtung der Systeme (Setup) sowie die laufende Betreuung der 

d) lasnikproductions schuldet das Bemühen um die Generierung der Kontakte und die Bereitstellung der technischen Infrastruktur. Der wirtschaftliche Erfolg aus den Kontakten (z.B. Vertragsabschluss) ist nicht geschuldet. 

e) Leistungsstandards bei der Lead-Bearbeitung: Sofern die telefonische Qualifizierung vereinbart ist, garantiert lasnikproductions folgende Bearbeitungsstandards:

  • Erstkontakt: Eingehende Leads werden an Werktagen (Mo-Fr) in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Eingang im System erstmals kontaktiert.
  • Hartnäckigkeit: Bei Nichterreichbarkeit unternimmt lasnikproductions bis zu fünf (5) weitere Kontaktversuche zu unterschiedlichen Tageszeiten. Erst nach dem sechsten erfolglosen Versuch gilt der Lead als „nicht erreichbar“ (Status: Unresponsive).
  • Dokumentation: Sämtliche Kontaktversuche werden im bereitgestellten CRM-System transparent protokolliert. 

f) lasnikproductions ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung ihrer Verpflichtung zu beauftragen.

3. Vertragsabschluss 

a) Nach entsprechender Anfrage des Kunden übermittelt lasnikproductions ein Angebot (Paketwahl). Mit schriftlicher Annahme dieses Angebots durch den Kunden kommt der Vertrag zustande. 

b) Der Vertrag beginnt mit der Annahme des Angebots und der Rechnungsstellung für das Setup und das Guthaben.

4. Pflichten des Kunden

a) Der Kunde ist verpflichtet, alles Erforderliche zu tun, damit die Leistungen durch lasnikproductions rechtzeitig begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden können (z.B. Zurverfügungstellung von Zugangsdaten). 

b) Werbebudget: Der Kunde verpflichtet sich, ein ausreichendes Werbebudget (Ad Spend) direkt an die Plattformbetreiber (z.B. Meta, Google) zu zahlen. Um die vereinbarte Leistung innerhalb der kalkulierten Laufzeit von 30 Tagen zu erbringen, hat der Kunde den von lasnikproductions empfohlenen Richtwert für das Tagesbudget einzuhalten. 

c) Prüf- und Meldepflicht (Reklamation):

  • Bei Terminen (No-Show): Der Kunde ist verpflichtet, lasnikproductions innerhalb von 24 Stunden schriftlich zu informieren, falls ein gebuchter Termin vom Interessenten nicht wahrgenommen wurde. Wichtig: Ein Erstattungsanspruch besteht nur, wenn der Interessent nicht erschienen ist. Nimmt der Kunde selbst den Termin nicht wahr (z.B. vergessen, verhindert, technisch nicht erreichbar), gilt der Termin als erfolgreich erbracht und wird vom Guthaben abgezogen.
  • Bei Leads: Der Kunde ist verpflichtet, übermittelte Leads unverzüglich zu prüfen. Sollte ein Lead offensichtlich fehlerhaft sein (z.B. falsche Telefonnummer, Kriterien nicht erfüllt), muss dies innerhalb von 24 Stunden schriftlich gemeldet werden.
  • Prüfung der Reklamation: Jede fristgerechte Reklamation wird von lasnikproductions intern geprüft (z.B. anhand von Gesprächsaufzeichnungen oder CRM-Daten). Eine Gutschrift erfolgt erst, wenn diese interne Prüfung bestätigt, dass die vereinbarten Kriterien objektiv nicht erfüllt wurden. Stellt sich bei der Prüfung heraus, dass der Lead/Termin vertragskonform war, wird die Reklamation abgelehnt. Erfolgt keine fristgerechte Meldung, gilt der Termin bzw. der Lead als erfolgreich erbracht und wird vom Guthaben abgezogen. Eine spätere Reklamation oder Gutschrift ist ausgeschlossen.

d) Rechtliche Prüfung: Stellt der Kunde Bilder/Texte zur Verfügung, garantiert er, dass diese frei von Rechten Dritter sind, und hält lasnikproductions schad- und klaglos.

5. Honorar und Zahlungsmodalitäten 

a) Setup-Gebühr: Für die technische Einrichtung (Landingpages, CRM, Automatisierungen) wird eine einmalige Setup-Gebühr fällig. Diese Gebühr ist nicht erstattungsfähig, auch nicht bei vorzeitiger Vertragsbeendigung. 

b) Modell A: Leistungs-Guthaben (Pay-per-Result): Sofern ein Paket auf Guthabenbasis vereinbart wurde, ist das Honorar im Voraus fällig. Das Guthaben verfällt nicht am Monatsende, sondern bleibt bestehen, bis die vereinbarte Anzahl an Ergebnissen geliefert wurde (vorbehaltlich Punkt 7). 

c) Modell B: Monatliche Pauschale (Retainer): Sofern eine monatliche Betreuungspauschale vereinbart wurde, ist diese monatlich im Voraus fällig. In diesem Modell schuldet lasnikproductions die laufende Betreuung der Kampagnen, jedoch keinen spezifischen quantitativen Erfolg (Anzahl Leads). 

d) Verwaltungsgebühr bei Verzögerung (nur Modell A): Bei Performance-Verträgen ist das Ziel die Lieferung innerhalb von 30 Tagen. Dauert die Lieferung länger als 30 Tage, weil der Kunde das empfohlene Werbebudget unterschreitet oder pausiert, fällt ab dem 31. Tag eine monatliche Betreuungsgebühr in Höhe von 490,00 EUR netto an. 

e) Werbekosten: Die Kosten für die Werbeschaltungen an Drittanbieter sind vom Kunden direkt zu tragen.

f) Eine Aufrechnung von Forderungen des Kunden mit dem Entgelt wird ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen gem. § 456 UGB vereinbart.

6. Gewährleistung und Haftung 

a) lasnikproductions leistet Gewähr für die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglich vereinbarten Dienstleistung. 

b) Haftungsausschluss für Plattformen: lasnikproductions weist darauf hin, dass Social-Media-Anbieter Werbeanzeigen grundlos ablehnen oder Konten sperren können. Für derartige Ausfälle übernimmt lasnikproductions keine Haftung. 

c) Erfolgshaftung: lasnikproductions schuldet die Verschaffung von qualifizierten Kontakten (Termine oder Leads) gemäß den vereinbarten Kriterien. Eine Haftung für den weiteren wirtschaftlichen Erfolg (Umsatzsteigerung) wird ausdrücklich ausgeschlossen. 

d) lasnikproductions haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Beweislastumkehr des § 1298 Abs 2 ABGB wird ausgeschlossen. 

e) Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden haftet lasnikproductions nicht. 

f) Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach begrenzt mit jenem Honorarbetrag, den der Kunde in den letzten drei Monaten vor Schadenseintritt an lasnikproductions bezahlt hat.

7. Laufzeit, Beendigung und Rückerstattung 

a) Bei Modell A (Guthaben): Der Vertrag läuft grundsätzlich so lange, bis das erworbene Leistungsguthaben vollständig aufgebraucht ist.

  • Rücktrittsrecht bei Nichterfüllung: Sollte das Ziel trotz Budget-Einhaltung nicht innerhalb von 8 Wochen erreicht sein, hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht.
  • Rückerstattung (Pro-Rata): Bei Kündigung durch lasnikproductions oder Sonderkündigung des Kunden werden nicht gelieferte Ergebnisse erstattet. Die Setup-Gebühr verbleibt bei lasnikproductions. 

b) Bei Modell B (Monatliche Pauschale): Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden, sofern im Angebot keine Mindestlaufzeit (z.B. 3 Monate) vereinbart wurde. 

c) Allgemeines Kündigungsrecht: lasnikproductions ist berechtigt, den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich zu kündigen. Bei Guthaben-Verträgen greift in diesem Fall die Pro-Rata-Rückerstattung. 

d) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 

e) Nach Beendigung des Vertrages werden sämtliche von lasnikproductions geschalteten Werbeanzeigen inaktiv gesetzt.

8. Urheberrecht/Nutzungsrechte 

a) Die von lasnikproductions erstellten Inhalte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Setup-Gebühr Eigentum von lasnikproductions. 

b) Mit vollständiger Zahlung der Setup-Gebühr erhält der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht an den erstellten Landingpages für eigene Zwecke. 

c) Der Kunde ist nicht berechtigt, Konzepte oder Strategien von lasnikproductions an Dritte weiterzugeben.

9. Änderungen der AGB Über Änderungen der AGB wird lasnikproductions den Kunden informieren. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich, gelten die Änderungen als angenommen.

10. Rechtswahl und Gerichtsstand 

a) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 b) Für Streitigkeiten ist das am Sitz von lasnikproductions sachlich zuständige Gericht zuständig. 

c) Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, tritt an ihre Stelle eine Bestimmung, die der unwirksamen wirtschaftlich am nächsten kommt.